Die SGB II-Quote bildet das Verhältnis aller SGB II-Leistungsberechtigten (LB=ELB+NEF) zur Gesamtbevölkerung unterhalb des Renteneintrittsalters (vgl. § 7a SGB II) ab. Von 2007 auf 2023 sank die bundesdurchschnittliche SGB II-Quote von 10,8 stetig auf 8,3 Prozent. Dieser Rückgang basiert auf regional unterschiedlich dynamischen Entwicklungen. So hat sich zwischen 2007 und 2023 in Ostdeutschland die Grundsicherungsquote fast halbiert (von 18,4 auf 10,1 Prozent). Gleichzeitig sank sie in Westdeutschland lediglich von 8,9 auf 7,9 Prozent. Entsprechend hat sich die Betroffenheit von ALG II / Bürgergeld-Bezug von einer insbesondere die Folgen der Wiedervereinigung widerspiegelnden Problematik zu einem Phänomen einzelner Regionen / Brennpunkte betreffenden gewandelt.